von Andi
Am 08.03. ist es so weit: alle ab 18 Jahren wählen in ihren Gemeinden die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die nächsten 6 Jahre. Oder auch den Gemeinderat? Und was ist mit dem Landkreis, wird da auch was gewählt? Ich hatte selbst bis vor ein paar Monaten auch fast keine Ahnung, wer und was alles bei so einer Kommunalwahl gewählt wird, deswegen hier mal ein kleiner Überblick.
Bei einer Kommunalwahl werden vier verschiedene Dinge gewählt:
Angenommen du wohnst in Miesbach, heißt das dann nicht Gemeinderat, sondern Stadtrat. Das hängt davon ab, wie viele Einwohner deine Gemeinde oder Stadt hat.
Der Gemeinderat / Stadtrat ist das Gremium, welches sich um alle örtlichen Angelegenheiten kümmert. Wenn beispielsweise Straßen erneuert werden oder ein Schwimmbad gebaut werden soll.
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist dann der Vorsitzende des Rats und sie oder er vertritt die Gemeinde auch nach außen, zum Beispiel um Angelegenheiten mit anderen Gemeinden zu klären.
Wozu ist dann der Kreistag da? Wie der Name schon sagt, umfasst sein Aufgabenfeld den ganzen Landkreis, heißt in unserem Fall den Landkreis Miesbach. Ansonsten sind die Aufgaben ähnlich zu der einer Gemeinde nur ist der Bereich größer.
Während also die Gemeinde Schliersee überwacht, dass in Neuhaus der Bahnübergang erneuert wird, kann sich der Landkreis Miesbach darum kümmern, dass zum Beispiel eine Zugverbindung von Irschenberg nach Miesbach gebaut wird.
Der Kreistag wird geleitet von der Landrätin bzw. vom Landrat, welche/-r auch den Landkreis nach außen vertritt.
Das sind ganz grob zusammengefasst die Aufgaben der verschiedenen Ämter einer Kommune. Wie und wer diese wählt ist dabei ein wenig komplizierter.
Wie am Anfang schon gesagt, darf man auch bei der Kommunalwahl leider erst ab 18 Jahren wählen. Allerdings muss man, anders als bei der Bundestagswahl, keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Kommt man nämlich aus einem EU-Staat und hat seit mindestens 2 Monaten seinen Lebensmittelpunkt (oft einfach der Erstwohnsitz) in der Gemeinde oder dem Landkreis, darf man ebenfalls wählen. Außerdem dürfte auch jeder EU-Bürger oder Bürgerin, der oder die diese Voraussetzungen erfüllt, bei der Kommunalwahl gewählt werden. Das nennt man dann passives Wahlrecht.
Hier hat jede Gruppierung oder Partei eine Liste auf dem Wahlzettel stehen, mit in dem Fall je 24 Plätzen (Miesbach Stadtrat). Die Anzahl orientiert sich immer an den verfügbaren Plätzen im Gemeinde-/Stadtrat. Im Kreistag Miesbach sind es sogar 60 Sitze → also 60 Stimmen!
Auf diesen Plätzen stehen dann im Idealfall 24 verschiedene Personen. Es kann aber auch sein, dass manche Namen doppelt draufstehen (wenn eine Partei nicht genügend Kandidat:innen findet).
Du hast bei der Stadtratswahl in Miesbach insgesamt 24 Stimmen. Diese kannst du frei verteilen – das nennt man Kumulieren und Panachieren:
Diese Wahlen sind wesentlich einfacher. Im Normalfall steht auf dem Wahlzettel eine Liste mit den verschiedenen Kandidat:innen – du gibst einfach eine Stimme an eine Person.
Sonderfälle (z. B. nur ein Kandidat wie vor Jahren in Hausham): Du kannst eine beliebige wahlberechtigte Person hinschreiben. Oder wenn gar keine Kandidat:innen da sind, schlägst du selbst jemanden vor.
Da die Wahl erst ab 18 ist, werden viele Jugendliche leider nicht wählen dürfen. Das heißt aber nicht, dass man keinen Einfluss haben kann!
Ob du wählen darfst oder nicht: Es lohnt sich immer, sich mit der lokalen Politik auseinanderzusetzen – weil du nur so Bescheid weißt, was in deiner Gemeinde wirklich abgeht. Und nirgendwo kannst du so direkt Einfluss nehmen wie in der Kommunalpolitik. Also: Vergeude nicht deine Chance!
Stand: Februar 2026 | Basierend auf dem bayerischen Kommunalwahlrecht | Wahltermin: 8. März 2026
Text: Basti Pfeiffer